KBV Jahresstatistik QS Zervix-Zytologie

Die Qualitätssicherungsmaßnahmen nach §135 Abs. 2 SGB V zur zytologischen Untersuchung von Abstrichen der Zervix Uteri verpflichtet jedes Zytologielabor zu einer Jahresstatistik, welche in elektronischer Form an die jeweilige KV zu übermitteln ist. Hierbei wird eine Verteilung der Diagnosegruppen bzw. deren histologische Abklärung gefordert, wobei pro Patient nur ein Befund berücksichtigt werden darf.

Pegasus enthält einen effizienten Assistenten, der bei Patienten mit Mehrfachuntersuchungen die Selektion eines einzelnen Präparates effizient unterstützt. Somit kann die Statistik innerhalb weniger Minuten automatisch nach den Vorgaben der KBV erstellt, verschlüsselt und übermittelt werden.

Jahresstatistik gemäß §8 Abs. 2 Nr. 3

Rescreening

1. Zielsetzung

Ziel der Durchführung eines Rescreenings ist eine allgemeine Verbesserung der Screening-Qualität.

2. Durchführung

Die vorgegebene Anzahl von Rescreeningpräparaten (5%) wird wöchentlich ausgewählt.

Bezogen auf ein Labor mit einer Größe von 100.000 Fällen würden sich beispielsweise bei 5% Rescreening 5.000 Präparate im Jahr ergeben, also pro Woche ca. 100 Präparate. Bei sechs Untersuchern würde das bedeuten, dass jeweils von jedem Zytologieassistenten (Zytologieassistentin) eine Mappe mit 20 Präparaten pro Woche zu rescreenen wäre. Nach einem zu dokumentierenden Zufallsprinzip wird die erforderliche Anzahl von Präparaten aus dem Fundus der als unauffällig beurteilten Abstriche der letzten 12 Monate ausgewählt. Die Präparate müssen zeitnah abgearbeitet werden. Die Abarbeitung der Screeningergebnisse ist zu dokumentieren mit den entsprechen-den Daten (Befundnummern, Befund, ggf. Divergenz, Name und Unterschrift des Rescreeners) und wird im Rahmen der Dokumentationsanforderungen und deren Kontrolle überprüft.

3. Ergebnis

Bei der Auswertung der falsch-negativen Ergebnisse ist zu überprüfen, inwieweit geeignete Maßnahmen seitens der Laborleitung zu ergreifen sind.

Pegasus erfüllt alle Anforderungen an das Rescreening im Rahmen der oben genannten Richtlinien.